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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Domocontrol AG
Geltung:
Für den Geschäftsverkehr zwischen der Domocontrol AG und dem Kunden gelten die nachstehenden Geschäftsbedingungen. Vorhandene und eigne Geschäftsbedingungen des Kunden, Auftragsgebers, Bestellers oder Käufers (nachfolgend Besteller genannt), werden wegbedungen.
Gültigkeit:
Angebote der Firma sind, sofern nichts angegeben, 2 Monate ab Ausgabedatum gültig.
Preise:
Alle Preisangaben der Firma verstehen sich rein netto exkl. MWST und in Schweizer Franken (CHF). Allfällige Preisänderungen auf Grund von Währungsschwankungen oder Technologiewandel sind vorbehalten. Materialpreise sind gültig am Offert Datum. Verteuern sich die Materialpreise bis zur Beendigung des Vertrages um mehr als 3% gegenüber dem Offertpreis, ist Domocontrol AG berechtigt, den gesamten Mehrpreis in Rechnung zu stellen.
Zahlungsbedingungen:
Sofern nichts anderes vereinbart, sind unsere Rechnungen zahlbar innert 30 Tagen rein netto ohne Abzug. Unberechtigte Abzüge werden nachbelastet. Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt Verzugszinsen zu dem bei den Banken üblichen Zins, zu verrechnen. Die Zahlung verfallener Beträge darf aus keinem Grund verweigert werden. Ab der zweiten Mahnung wird pro Mahnung eine Mahngebühr von Fr. 80.-erhoben. Hält der Käufer die vereinbarten Zahlungsbedingungen nicht ein oder wird er zahlungsunfähig, werden sämtliche Guthaben ohne Rücksicht auf vereinbarte Termine als verfallen betrachtet und sofort eingefordert.
Lieferfristen / Lieferungen:
Für Lieferfristen von Produkten und Apparaten können nur unverbindliche Richtangaben gemacht werden, da die Herstellerangaben massgebend sind und diese je nach Marktsituation kurzfristig ändern können. Domocontrol AG garantiert keine Liefertermine von Produkten und Apparaten und übernimmt keine Haftung infolge Lieferverzögerung. Der Versand von Produkten und Apparaten erfolgt auf Gefahr des Bestellerst.
Lieferung Bauseits:
Domocontrol AG übernimmt keine Haftung für bauseits gelieferte Produkte und Materialien sowie bauseits vorhandene und Gelieferte Hard- und Software, sofern nichts anderes vertragliches vereinbart wurde.
Umfang und Ausführung:
Für Umfang und Ausführung der Lieferung sind die Bestellung / Offerte resp. der Werkvertrag und die zur Verfügung gestellten technischen Unterlagen massgebend.
Termine:
Kann der Besteller die notwenigen Voraussetzungen für eine termingerechte Erfüllung gemäss Vertrag nicht gewährleisten, ist Domocontrol AG von der Einhaltung der vereinbarten Termine entbunden. Ansonsten verpflichtet sich Domocontrol AG die Termine einzuhalten. Vorbehalten bleiben Verzögerungen oder Terminverschiebungen infolge höherer Gewalt.
Prüfen, Mängelrüge und Abnahme:
Der Besteller ist verpflichtet, die von Domocontrol AG geleiferten Produkte, Materialien und Leistungen sofort nach Erhalt, Abholung oder Abnahme zu prüfen und allfällige Mängel sofort schriftlich anzuzeigen. Die sofortige Rügepflicht gilt auch für alle Dienstleistungen sowie für verdeckte Mängel, die bei sorgfältiger Prüfung nicht erkennbar waren. Die Mängelbehebung erfolgt innert angemessener Frist. Unterlässt der Besteller seine Prüfungspflicht, gilt die Lieferung als vorbehaltslos akzeptiert.
Eigentums- und Immaterialgüterrecht:
Das Eigentums- und Immaterialgüterrecht an allen Projekten, Zulassungen, Software, Zeichnungen, Schemata, Plänen, Berechnungen und an sonstigen Unterlagen der Anlagen bleibt bei Domocontrol AG.
Der Besteller darf ihm überlassene Software, Know-how, Datenträger und Dokumentationen nicht an Dritte weitergeben. Das Eigentum daran und das Recht zur weiteren Verwendung bleiben bei Domocontrol AG oder ihren Lizenzgebern, auch wenn der Besteller nachträglich Änderungen vornimmt.
Der Besteller hat auf allen Modifikationen und Kopien die gleichen Schutzrechtsvermerke wie auf dem Original anzubringen.
Geheimhaltung:
Von Besteller überlassene Pläne, Schemas, Technische Spezifikationen usw. werden von uns vertraulich behandelt. Die Weitergabe an Dritte erfolgt nur, soweit dies zur Erfüllung des Auftrags nötig ist. Kundendaten, welche wir im Zusammenhang mit der Auftragsabwicklung erheben, werden elektronisch gespeichert. Die Daten werden nicht an Dritte weitergegeben.
Bestellungsausführung:
Auf Abruf bestellte Ware muss innert der festgesetzten Frist abgenommen werden. Die Annullierung oder Sistierung von Aufträgen durch den Besteller ist nur mit unserer ausdrücklichen Zustimmung möglich. Bei Bestellungswiderruf von Spezialausführungen werden die bereits aufgelaufenen Kosten zur Zahlung fällig. Unsere Montage- und Installationsanweisungen sind unbedingt einzuhalten. Alle Abbildungen und Massangaben sind stets unverbindlich.
Dokumentation:
Der Besteller hat ein Anrecht auf ein Exemplar der Benutzerdokumentation in der üblichen Ausführung des Lieferanten. Zusätzliche Exemplare oder Dokumentationen in nicht bereits vorhandenen Sprachen werden in Rechnung gestellt. Von angelieferten Unterlagen wird dem Kunden nach Abschluss des Auftrages je ein Exemplar mit den eingetragenen Änderungen und Ergänzungen zur Verfügung gestellt.
Vorschriften und Normen:
Wir sind stets bemüht, alle uns bekannten Vorschriften und Normen anzuwenden. Der Besteller hat Domocontrol AG auf die gesetzlichen, behördlichen, technischen und anderen Vorschriften aufmerksam zu machen, die sich auf die Ausführung der Lieferung, die Montage, den Betrieb sowie auf die Krankheits- und Unfallverhütung beziehen.
Garantie:
Die Gewährleistungsdauer beträgt 24 Monate ab Abnahme. Für Produkte- und Materiallieferungen von Drittherstellern gelten, die entsprechenden Gewährleistungsbedingungen der Hersteller auch gegenüber dem Auftragsgeber, Besteller oder Käufer.
Weitere Haftung:
Domocontrol AG haftet im Rahmen ihrer Haftpflichtversicherung für weitere Personen- und Sachschäden, die dem Besteller nachweisbar durch Verschulden der Domocontrol AG entstehen. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen. Insbesondere ist die Haftung für Sach- und Personenschäden ausgeschlossen, welche als Folge von unsachgemässen Manipulationen oder Eingriffen Dritter am Liefergegenstand verursacht werden.
Eigentumsvorbehalt:
Bis zur vollständigen Zahlung bleibt Domocontrol AG Eigentümerin der gesamten Lieferung. Domocontrol AG ist jederzeit berechtigt, den Eigentumsvorbehalt ins Eigentumsvorbehaltsregister eintragen zu lassen.
Rechtswahl und Gerichtsstand
Dieses Rechtsverhältnis untersteht dem schweizerischen Recht, insbesondere dem Obligationenrecht
Gerichtsstand ist Lenzburg.
Lenzburg, November 2022
Geltung:
Für den Geschäftsverkehr zwischen der Domocontrol AG und dem Kunden gelten die nachstehenden Geschäftsbedingungen. Vorhandene und eigne Geschäftsbedingungen des Kunden, Auftragsgebers, Bestellers oder Käufers (nachfolgend Besteller genannt), werden wegbedungen.
Gültigkeit:
Angebote der Firma sind, sofern nichts angegeben, 2 Monate ab Ausgabedatum gültig.
Preise:
Alle Preisangaben der Firma verstehen sich rein netto exkl. MWST und in Schweizer Franken (CHF). Allfällige Preisänderungen auf Grund von Währungsschwankungen oder Technologiewandel sind vorbehalten. Materialpreise sind gültig am Offert Datum. Verteuern sich die Materialpreise bis zur Beendigung des Vertrages um mehr als 3% gegenüber dem Offertpreis, ist Domocontrol AG berechtigt, den gesamten Mehrpreis in Rechnung zu stellen.
Zahlungsbedingungen:
Sofern nichts anderes vereinbart, sind unsere Rechnungen zahlbar innert 30 Tagen rein netto ohne Abzug. Unberechtigte Abzüge werden nachbelastet. Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt Verzugszinsen zu dem bei den Banken üblichen Zins, zu verrechnen. Die Zahlung verfallener Beträge darf aus keinem Grund verweigert werden. Ab der zweiten Mahnung wird pro Mahnung eine Mahngebühr von Fr. 80.-erhoben. Hält der Käufer die vereinbarten Zahlungsbedingungen nicht ein oder wird er zahlungsunfähig, werden sämtliche Guthaben ohne Rücksicht auf vereinbarte Termine als verfallen betrachtet und sofort eingefordert.
Lieferfristen / Lieferungen:
Für Lieferfristen von Produkten und Apparaten können nur unverbindliche Richtangaben gemacht werden, da die Herstellerangaben massgebend sind und diese je nach Marktsituation kurzfristig ändern können. Domocontrol AG garantiert keine Liefertermine von Produkten und Apparaten und übernimmt keine Haftung infolge Lieferverzögerung. Der Versand von Produkten und Apparaten erfolgt auf Gefahr des Bestellerst.
Lieferung Bauseits:
Domocontrol AG übernimmt keine Haftung für bauseits gelieferte Produkte und Materialien sowie bauseits vorhandene und Gelieferte Hard- und Software, sofern nichts anderes vertragliches vereinbart wurde.
Umfang und Ausführung:
Für Umfang und Ausführung der Lieferung sind die Bestellung / Offerte resp. der Werkvertrag und die zur Verfügung gestellten technischen Unterlagen massgebend.
Termine:
Kann der Besteller die notwenigen Voraussetzungen für eine termingerechte Erfüllung gemäss Vertrag nicht gewährleisten, ist Domocontrol AG von der Einhaltung der vereinbarten Termine entbunden. Ansonsten verpflichtet sich Domocontrol AG die Termine einzuhalten. Vorbehalten bleiben Verzögerungen oder Terminverschiebungen infolge höherer Gewalt.
Prüfen, Mängelrüge und Abnahme:
Der Besteller ist verpflichtet, die von Domocontrol AG geleiferten Produkte, Materialien und Leistungen sofort nach Erhalt, Abholung oder Abnahme zu prüfen und allfällige Mängel sofort schriftlich anzuzeigen. Die sofortige Rügepflicht gilt auch für alle Dienstleistungen sowie für verdeckte Mängel, die bei sorgfältiger Prüfung nicht erkennbar waren. Die Mängelbehebung erfolgt innert angemessener Frist. Unterlässt der Besteller seine Prüfungspflicht, gilt die Lieferung als vorbehaltslos akzeptiert.
Eigentums- und Immaterialgüterrecht:
Das Eigentums- und Immaterialgüterrecht an allen Projekten, Zulassungen, Software, Zeichnungen, Schemata, Plänen, Berechnungen und an sonstigen Unterlagen der Anlagen bleibt bei Domocontrol AG.
Der Besteller darf ihm überlassene Software, Know-how, Datenträger und Dokumentationen nicht an Dritte weitergeben. Das Eigentum daran und das Recht zur weiteren Verwendung bleiben bei Domocontrol AG oder ihren Lizenzgebern, auch wenn der Besteller nachträglich Änderungen vornimmt.
Der Besteller hat auf allen Modifikationen und Kopien die gleichen Schutzrechtsvermerke wie auf dem Original anzubringen.
Geheimhaltung:
Von Besteller überlassene Pläne, Schemas, Technische Spezifikationen usw. werden von uns vertraulich behandelt. Die Weitergabe an Dritte erfolgt nur, soweit dies zur Erfüllung des Auftrags nötig ist. Kundendaten, welche wir im Zusammenhang mit der Auftragsabwicklung erheben, werden elektronisch gespeichert. Die Daten werden nicht an Dritte weitergegeben.
Bestellungsausführung:
Auf Abruf bestellte Ware muss innert der festgesetzten Frist abgenommen werden. Die Annullierung oder Sistierung von Aufträgen durch den Besteller ist nur mit unserer ausdrücklichen Zustimmung möglich. Bei Bestellungswiderruf von Spezialausführungen werden die bereits aufgelaufenen Kosten zur Zahlung fällig. Unsere Montage- und Installationsanweisungen sind unbedingt einzuhalten. Alle Abbildungen und Massangaben sind stets unverbindlich.
Dokumentation:
Der Besteller hat ein Anrecht auf ein Exemplar der Benutzerdokumentation in der üblichen Ausführung des Lieferanten. Zusätzliche Exemplare oder Dokumentationen in nicht bereits vorhandenen Sprachen werden in Rechnung gestellt. Von angelieferten Unterlagen wird dem Kunden nach Abschluss des Auftrages je ein Exemplar mit den eingetragenen Änderungen und Ergänzungen zur Verfügung gestellt.
Vorschriften und Normen:
Wir sind stets bemüht, alle uns bekannten Vorschriften und Normen anzuwenden. Der Besteller hat Domocontrol AG auf die gesetzlichen, behördlichen, technischen und anderen Vorschriften aufmerksam zu machen, die sich auf die Ausführung der Lieferung, die Montage, den Betrieb sowie auf die Krankheits- und Unfallverhütung beziehen.
Garantie:
Die Gewährleistungsdauer beträgt 24 Monate ab Abnahme. Für Produkte- und Materiallieferungen von Drittherstellern gelten, die entsprechenden Gewährleistungsbedingungen der Hersteller auch gegenüber dem Auftragsgeber, Besteller oder Käufer.
Weitere Haftung:
Domocontrol AG haftet im Rahmen ihrer Haftpflichtversicherung für weitere Personen- und Sachschäden, die dem Besteller nachweisbar durch Verschulden der Domocontrol AG entstehen. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen. Insbesondere ist die Haftung für Sach- und Personenschäden ausgeschlossen, welche als Folge von unsachgemässen Manipulationen oder Eingriffen Dritter am Liefergegenstand verursacht werden.
Eigentumsvorbehalt:
Bis zur vollständigen Zahlung bleibt Domocontrol AG Eigentümerin der gesamten Lieferung. Domocontrol AG ist jederzeit berechtigt, den Eigentumsvorbehalt ins Eigentumsvorbehaltsregister eintragen zu lassen.
Rechtswahl und Gerichtsstand
Dieses Rechtsverhältnis untersteht dem schweizerischen Recht, insbesondere dem Obligationenrecht
Gerichtsstand ist Lenzburg.
Lenzburg, November 2022